Ein Paar trennte sich und teilte den Pferde­betrieb auf. Der Mann beschuldigte seine Ex-Partnerin später, seine Unterschrift auf der Verein­barung gefälscht zu haben, und erstattete An­zeige. Die Frau erstattete ebenfalls Anzeige – wegen übler Nachrede. Eine polizeiliche Expertise ergab, dass die Unterschrift tatsächlich vom Mann stammte. Das Regional­gericht verurteilte ihn deshalb wegen falscher Anschuldigung. Der Mann wehrte sich erfolglos: Die Frau habe die Unterschrift erschlichen. Doch laut Berner Ober­gericht wusste er, dass er am fraglichen Tag mehrere von seiner Ex-Partnerin vorbereitete Dokumente flüchtig unterschrieben hatte. Es ver­ur­teilte ihn wegen übler Nachrede zu einer be­dingten Geldstrafe sowie einer Busse. Die ­Bundesrichter bestätigten den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 6B_1261/2017 vom 25. April 2018