Ein Mann kaufte einen Wohnanhänger mit Hagelschaden und schloss eine Vollkasko­versicherung ab. Daraufhin meldete er den Schaden der Ver­sicherung. Diese kündigte an, einen Spezialisten für die Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch beizuziehen. Darauf zog der Mann die Schadenmeldung zurück. Das Kreisgericht St. Gallen sprach ihn des versuchten Betrugs schuldig und verurteilte den wegen Versicherungsbetrugs vor­bestraften Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 130 Franken. Dagegen wehrte er sich vor allen Instanzen erfolglos.

Bundesgericht, Urteil 6B_184/2017 vom 19.7.2017