Im Kanton Bern zeigte ein Bruder seine Schwester an, weil sie angeblich das Testament der Mutter gefälscht und sich bereichert habe. Der Mann schrieb der Staatsanwaltschaft, seine Schwester sei «emotionslos, schmallippig» und lüge «viel sowie planmässig». Zudem habe sie nach dem Tod des Vaters dessen Vermögen ­bezogen und zu Lebzeiten der Mutter deren Vermögen geschmälert. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen die Schwester, stellte es aber wieder ein. Den Bruder verur­teilte die Behörde wegen übler Nachrede. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht vergeblich. Er habe seine Schwester unnötig beleidigt.

Bundesgericht, Urteil 6B_1442/2017 vom 24. Oktober 2018