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Ein Geschäftsführer erkrankte 2011 an Krebs und musste sich operieren lassen. Später bekam er Depressionen. Seine Krankentaggeldversicherung zahlte 38 Tage ein Taggeld von insgesamt 9995 Franken und trat dann vom Vertrag zurück. Dagegen wehrte sich der Mann beim Regionalgericht Bern-Mittelland, das ihm Taggelder von rund 130 000 Franken zusprach. Die Versicherung ging vors Bundesgericht. Sie behauptete, der Mann habe falsche Angaben zu seiner Fahrfähigkeit und seinem Tagesablauf gemacht. Die Richter gaben dem Versicherten recht: Die wahrheitswidrigen Angaben seien irrelevant, weil sie nichts mit seiner Krankheit zu tun hatten.
Bundesgericht, Urteil 4A_256/2014 vom 24. November 2017
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