Postfinance verlangt seit Februar 2017 von Kunden mit einem Guthaben von über 1 Million Franken auf Privat- und Sparkonten eine «Guthabengebühr» von 1 Prozent im Jahr. Laut Jean-Marc Schaller, Anwalt und Professor in Zürich, sind solche Negativ­zinsen widerrechtlich (saldo 19/2016). 

Ab Oktober verlangt Postfinance die ­Guthabengebühr sogar schon ab einem Kontostand von 500 000 Franken. Davon betroffen sind gegen 7000 Kunden. Post­finance beruft sich auf eine Klausel im Kleingedruckten. Ihr zufolge dürfe sie die Gebühren ­jederzeit ändern. Schaller sieht das anders: Banken könnten mit solchen Klauseln keine neuen Gebühren einführen. 

Das heisst: Wer die neue Gebühr nicht akzeptieren will, kann das Postfinance ­mitteilen und auf dem bisherigen Vertrag bestehen. Kunden haben auch die Möglichkeit, Guthaben über 500 000 Franken zu ­einer anderen Bank zu zügeln. Laut Post­finance-Sprecher Johannes Möri ­müssen sie die dreimonatige Kündigungsfrist bei Beträgen über 100 000 Franken nicht einhalten. 

Keine Negativzinsen von Privatkunden verlangen laut einer saldo-Umfrage bei zehn Banken: Bank Cler, Luzerner Kantonalbank, Valiant Bank, St. Galler Kantonalbank und Zürcher Kantonalbank. CS und UBS antworteten nicht.