Baugebühren: Grosse Unterschiede

Die Kosten für Baubewilligungen sind je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. Beispiel: Die Gebühr für ein Mehrfamilienhaus in der Stadt Luzern ist acht Mal höher als im freiburgischen Düdingen. Das ergab ein Vergleich von saldo (Ausgabe 18/13). 

Preisüberwacher Stefan Meierhans kam kürzlich zum gleichen Ergebnis. Sein Gebührenvergleich der 30 einwohnerstärksten Gemeinden bestätigt die grossen Unterschiede. Zu den teuersten Gemeinden zählen Zürich, Winterthur und Luzern, zu den günstigsten Genf, La Chaux-de-Fonds und Frauenfeld. 

Meierhans führt die grossen Gebührenunterschiede auf unterschiedlich strenge Bauvorschriften und Kontrollen zurück. Zudem berechnen die Gemeinden den Kostendeckungsgrad sehr verschieden. Der Preisüberwacher vermutet, dass Gemeinden gestiegene Ausgaben der öffentlichen Hand teilweise statt über Steuererhö­hungen via höhere Baugebühren finanzierten. 

Flugvergleichsportale: Vorsicht vor Preisangaben

Metasuchmaschinen er­leichtern das Buchen eines Fluges (saldo 15/13). Sie zeigen aber im Vergleich zu den Fluggesellschaften oft zu hohe Endpreise an. Das ergab ein Test des Bundesverbands deutscher Verbraucherzentralen. Die Tester prüften die Preisangebote für Flüge mit unterschiedlichen Airlines von Frankfurt nach London bei zehn Reisevergleichsportalen. Darunter waren die bei Schweizer Kunden beliebten Plattformen Opo­do.de, Kayak.de, Billigfluege.de und Swoo­doo.com

Ergebnisse: Der angegebene Preis stimmt in der Regel nicht mit dem tatsächlichen Endpreis überein, nachdem man seine persönlichen Daten eingegeben hat. Häufig kassieren die Portale für die Benutzung der Kreditkarte noch Extra-Gebühren. Oft seien die Portalpreise nicht günstiger als die Preise auf den Airline-Websites. Einige Portale zeigen häufig die gleichen Preise an. Grund: Swoodoo.com und Kayak.de gehören dem gleichen Unternehmen, genauso Fluege.de, Flug24.de, Flug.de und Billigfluege.de.

Missverständliches Bild zu Süssmost von Ramseier

saldo schrieb im letzten Heft, dass die Firma Ramseier den Zucker­gehalt auf Apfelsaft­flaschen verschweigt. In der Illustration wird eine 1,5-Liter-Flasche Ramseier Süssmost zusammen mit 41 Würfelzuckern gezeigt. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass der Zucker künstlich zugefügt wurde. Das ist aber nicht der Fall und steht auch so im Text: «Der Zucker wurde nicht künstlich zugefügt.» Gemäss der Verordnung über Zuckerarten gilt auch «Fruchtzucker» als Zuckerart. Er ist aber vom Industriezucker (Würfelzucker) zu unterscheiden.