Punkto Steuern wäre das wohl attraktiv. Denn in vielen Kantonen gilt: Beim Barbezug von 3a-Geld fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Und den Einkauf in die Pen­sionskasse kann man bei der Einkommenssteuer abziehen – auch wenn beides im gleichen Jahr geschieht. Gerade bei höheren Einkommen kann die Steuerersparnis durch die Einzahlung höher aus­fallen als die Kapitalsteuer. 

Erkundigen Sie sich aber bei der Gemeinde in Ihrem Wohnkanton, wie dort dieser Vorgang geregelt ist. Je nachdem wäre das Vorgehen steuerneutral. Das heisst: Die Auszahlung des 3a-Geldes würde nicht besteuert, dafür könnte die Einzahlung in die 2. Säule nicht vom Einkommen abgezogen werden.

Ihr Plan hat Vor- und Nachteile:

Wenn Sie im Rentenalter eine Rente bevorzugen, ist der Transfer ratsam, weil er Ihre Altersrente erhöht. Wählen Sie aber das Kapital statt der Rente, wäre eine Ein­zahlung in die Pensionskasse nachteilig, weil die Kapitalauszahlungssteuer höher wird. Ein Bezug in zwei Tranchen – einmal die Säule 3a und später das Pensionskassen­guthaben – wäre steuerlich für Sie attraktiver.

Wenn Sie Ihr 3a-Geld nicht in die Pensionskasse transferieren, steht es Ihnen nach Auflösung des Kontos zur freien Verfügung. Sie müssen sich dann aber selber um die Anlage kümmern.