Ja. Sobald Kinder volljährig sind, können Eltern nicht mehr im Namen der Kinder prozessieren. Ihr Sohn muss nun den Unterhalt selber einklagen. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Falls das Kind während des Scheidungsverfahrens volljährig wird, kann das Gericht im Verfahren gleichzeitig den Unterhalt für das Kind fest­legen.