Patientenrecht - Therapie ohne Erfolg: Muss ich zahlen?
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K-Tipp 17/2000
18.10.2000
Seit drei Monaten bin ich wegen grosser Rückenprobleme bei einem Spezialisten in Behandlung. Anfänglich ging es mir etwas besser. Doch heute sind die Schmerzen wieder so stark wie zu Beginn der Therapie. Da ich darüber sehr enttäuscht bin, möchte ich die letzte Arztrechnung nicht bezahlen. Geht das?
Nein. Wer einen Arzt oder eine Ärztin aufsucht, schliesst einen so genannten Auftrag ab. Dieses Auftragsverhältnis enthält zwei entscheidende Komponenten:
- Der ...
Seit drei Monaten bin ich wegen grosser Rückenprobleme bei einem Spezialisten in Behandlung. Anfänglich ging es mir etwas besser. Doch heute sind die Schmerzen wieder so stark wie zu Beginn der Therapie. Da ich darüber sehr enttäuscht bin, möchte ich die letzte Arztrechnung nicht bezahlen. Geht das?
Nein. Wer einen Arzt oder eine Ärztin aufsucht, schliesst einen so genannten Auftrag ab. Dieses Auftragsverhältnis enthält zwei entscheidende Komponenten:
- Der Doktor schuldet Ihnen eine sorgfältige Behandlung gemäss seiner Ausbildung und seinem Fachwissen sowie nach dem neuesten Stand der Wissenschaft.
- Sie als Patientin müssen den Arzt dafür entlöhnen - auch dann, wenn sich Ihr Leiden trotz fachgerechter Behandlung des Mediziners nicht bessert oder es nicht verschwindet. Der Arzt schuldet Ihnen nämlich keinen Erfolg. Konsequenz: Falls Sie die Rechnung in den Papierkorb werfen, müssen Sie mit einer Betreibung rechnen. So würden Ihnen aber zusätzliche Kosten entstehen.
Sie könnten die Bezahlung nur dann verweigern, wenn der Arzt die Regeln der ärztlichen Kunst schuldhaft und pflichtwidrig verletzt hat. In der Regel ist es aber äusserst schwierig, einem Arzt nachzuweisen, dass er seine nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfaltspflicht missachtet hat. In Ihrem Fall gibt es dafür keine Anhaltspunkte.
Sollte das Vertrauensverhältnis zum Spezialisten gestört sein, ist ein Gespräch oder eventuell sogar ein Arztwechsel sinnvoll.