Nein. Umfassende Erneuerungen berech­tigen zwar zu einer Erhöhung des Miet­zinses. Die Mietzinserhöhung kann der Vermieter aber erst begründen, wenn er die tatsächlichen Kosten kennt. Und dann darf der Mietzins erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöht werden. Die ­Erhöhung muss Ihnen auf einem amtlichen Formular mit­geteilt und begründet werden. Sonst ist sie ungültig.