Nein. Für Lohnzahlungen unter 2300 Franken pro Jahr muss man in der Regel keine AHV zahlen. Beim Putzpersonal ist dies aller­ dings anders: Für Raumpfleger, die älter sind als 25 Jahre und in einem Privathaushalt putzen, müssen die Arbeitgeber AHV­Beiträge entrich­ ten, sobald das Einkommen pro Jahr 750 Franken übersteigt.