Nein. Gegen Ihren Willen darf Ihr Arbeitgeber ­keinen Persönlichkeitstest durchführen. Mit Ihrem Einverständnis ist ein solcher Test aber zulässig, um Ihre Eignung für eine bestimmte Position ab­zuklären. Voraussetzung: Für Sie muss erkennbar sein, was mit dem Test geprüft werden soll und dass ein Bezug zu Ihrer künftigen Tätigkeit besteht. 
Ausserdem dürfen die Fragen nicht persönlichkeitsverletzend sein – etwa indem sie Ihre Privat­sphäre betreffen. Und die Testergebnisse müssen ­Ihnen bekanntgegeben werden.