Nein. Das heisst, dass der Mietvertrag am 30. September abläuft, falls der Vermieter spätestens am 30. Juni die Kündigung erhalten hat. Massgebend ist nicht das Datum des Poststempels der Kündigung, sondern das Datum des Empfangs. Der Kündigungstermin ist der Tag, an dem das Mietverhältnis endet, falls der Kündigende die Kündigungsfrist einhält.