Kann ich die Zimmerkosten geltend machen?

«Ich arbeite einen Tag pro Woche von zu Hause aus. Dafür habe ich mir ein Arbeitszimmer eingerichtet. Kann ich  die Kosten dieses Zimmers bei den Berufsauslagen geltend machen?» 

Kaum. Denn ein Abzug für ein Home-Office wird in der Regel nur dann gewährt, wenn ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt wird, ein Raum in der Wohnung vorwiegend für diesen Zweck verwendet wird und man im Betrieb keinen ­Arbeitsplatz hat. 

Kann ich Zahlungen an meine Tochter vom  Einkommen abziehen?

«Ich wohne mit meiner Tochter im Kanton  Baselland. Sie begann im vergangenen Jahr  einen  Vorkurs, der sie zum  Besuch einer Fachhochschule  berechtigt. Sie erzielt ein kleines Einkommen und muss Steuern zahlen. Welche Abzüge kann ich für die Ausbildung meiner Tochter  machen?»

Sobald ein Kind im Kanton Basel-Landschaft auch nur einen Franken Steuern für Kantons- und Gemeindesteuern  zahlt, können die Eltern bei den Kantons- und Gemeindesteuern  keinen Kinderabzug mehr geltend machen. Bei der  direkten Bundessteuer hingegen wird der Kinderabzug gewährt, wenn der Unterstützungsbeitrag der Eltern mindestens 6500 Franken erreicht.

Darf ich für die Zweitausbildung etwas abziehen?

«Unsere Tochter ist 30-jährig und macht noch eine Zweitausbildung. Wir unterstützen sie finanziell. Ist dafür ein Abzug zulässig?»

Nein. Die Unterstützungsleistung für die Zweitausbildung Ihrer Tochter ist nicht abzugsfähig. 

Muss ich die ­Alimente für meinen Sohn weiterhin deklarieren?

«Mein Sohn lebt bei mir und erhält Alimente von seinem Vater. Letztes Jahr wurde der Sohn volljährig. Muss ich die Alimentenzahlungen an ihn weiterhin deklarieren?»

Ja, aber nur bis und mit dem ­Monat, in dem Ihr Sohn 18-jährig wurde. Ab dann richtet sich der Alimentenanspruch des Sohns direkt gegen seinen Vater. Für ihn sind die Alimentenzahlungen dann steuerfrei. Der Vater kann die Alimente ab Volljährigkeit seines Sohnes nicht mehr in der Steuererklärung abziehen.

Muss ich die Todesfallversicherung deklarieren?

«Ich habe eine Todesfallversicherung abgeschlossen. Muss ich diese in meiner Steuererklärung deklarieren?» 

Nein. Es handelt sich um eine ­reine Risikoversicherung. Diese hat keinen Rückkaufswert und stellt deshalb kein Vermögen dar. Hingegen können Sie die Prämie beim Versicherungsabzug ­geltend machen, sofern das Maximum nicht schon durch andere Versicherungen erreicht ist.

Muss ich für die mickrige Rente Steuern zahlen?

«Ich bekomme eine Rente aus Deutschland – 130 Euro pro Monat. Muss ich diese doch eher mickrigen Beträge in meiner Steuererklärung angeben?»

Ja. Jedes Einkommen ist zu deklarieren – egal, wie klein es ist. 

Muss ich dem Kanton Grundstückgewinnsteuer bezahlen?

«Ich möchte mein Haus verkaufen und in einem anderen Kanton ein neues erwerben. Muss ich dann Grundstückgewinnsteuern zahlen?»

Nein. Wenn der gesamte Verkaufs­erlös in die neue Liegenschaft investiert wird, handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. In solchen Fällen wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Damit die Steuerbehörde die Ersatzbeschaffung anerkennt, muss sie aber innert angemessener Frist erfolgen. In der Praxis hat in den meisten Kantonen die Ersatzbeschaffung innert zwei Jahren zu erfolgen. Voraussetzung ist, dass auch das neue Haus als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Welche Abzüge sind für die Wohnung zulässig?

«Ich besitze eine Eigentumswohnung. Welche Kosten kann ich abziehen?»

Abzugsfähig sind die Hypothekarzinsen, Einlagen in den Erneuerungsfonds, Verwaltungs- und Unterhaltskosten sowie andere werterhaltende Investitionen. Nicht abzugsberechtigt sind Betriebskosten wie etwa die Heiz- und Warmwasserkosten.

Zahle ich Steuern für den Aktiengewinn?

«Ich handle gelegentlich mit Aktien. Im letzten Jahr erzielte ich einen grösseren Gewinn. Muss ich diesen in meiner Steuererklärung deklarieren?»

Nein. Weder Kursgewinne noch Kursverluste im Privatvermögen müssen deklariert werden. Denn wenn eine Aktie an Wert gewinnt, ist der Kursgewinn nicht steuerbar. Und wenn eine Aktie an Wert verliert, können die Verluste nicht abgezogen werden. Sie müssen  in Ihrer Steuererklärung aber den Wert Ihrer Aktien per Ende Jahr beim Vermögen sowie allfällige Dividenden beim Einkommen ­deklarieren.

Muss ich die geerbte Wohnung deklarieren?

«Ich habe im Ausland eine Wohnung geerbt. Muss ich diese in meiner Steuererklärung angeben?» 

Ja. Auch ausländische Liegenschaften, Konten und Wertschriften müssen Sie in der Schweizer Steuererklärung deklarieren. In der Schweiz wird Ihre ausländische Wohnung zwar nicht direkt besteuert, aber der Steuersatz für Einkommen und Vermögen wird dadurch höher. 

Reduziert sich der Eigenmietwert?

«Ich bin Hauseigentümer. Meine drei Kinder sind ausgezogen, ihre Zimmer stehen nun leer. Reduziert dies den Eigenmietwert des Hauses?»

Ja. In den meisten Kantonen und beim Bund kann man einen Unternutzungsabzug beim Eigenmietwert vornehmen. Die betreffenden Zimmer dürfen aber tatsächlich nicht mehr genutzt werden – also auch nicht als Büro oder Gästezimmer. 

Kann ich die Kosten für die Dachsanierung abziehen?

«Ich habe von meiner Hausbank eine Hypothek für eine Dachsanierung erhalten. Kann ich die tatsächlichen Kosten dieser Sanierung abziehen?»

Ja, weil es sich dabei um Unterhaltskosten handelte. Ob die Dachsanierung mit einer Hypothek oder mit eigenen Mitteln finanziert wurde, ist nicht relevant.   

Können auch hohe Unterhaltskosten fürs Haus abgezogen werden?

«Ich besitze ein Haus. Letztes Jahr hatte ich hohe Unterhaltskosten, welche den Eigenmietwert übersteigen. Kann ich diese abziehen?»

Ja. Sie können die gesamten Unterhaltskosten geltend machen. Übersteigen die Unterhaltskosten den Eigenmietwert, werden ­diese vom übrigen Einkommen in Abzug gebracht und reduzieren somit Ihr steuerbares Einkommen. 

Wie muss ich als Miteigentümer das Haus versteuern?

«Mein Partner und ich haben zusammen ein Haus gekauft. Er ist als Miteigentümer zu einem, ich bin zu sieben Achteln im Grundbuch eingetragen. Wie müssen wir das Haus versteuern?»

Entsprechend Ihrer jeweiligen Miteigentumsanteile. Das gilt nicht nur für die Vermögenssteuern, sondern auch für den Eigenmietwert und Unterhaltskosten. 

Für wie viele Jahre muss ich Nachsteuern zahlen?

«Ich habe ein Bankkonto, das ich in der Steuererklärung noch nie angab. Jetzt möchte ich das nachholen. Für wie viele Jahre werde ich rückwirkend Nachsteuern zahlen müssen?» 

Maximal für die letzten zehn ­Jahre. Alles, was weiter zurückliegt, ist inzwischen verjährt. 

Kann ich den Wagen als Geschäftsaufwand verbuchen?

«Ich führe ein Restaurant. Ich habe ein Auto geleast, das ich mehrheitlich für geschäftliche Zwecke benutze. Kann ich es in meiner Steuererklärung als einen Geschäftsaufwand verbuchen?» 

Ja. Denn beim Auto handelt es sich um geschäftsbedingten Aufwand. Die Leasingraten, aber auch etwa die Benzin-, Reparatur- und Versicherungskosten sind abzugsfähig. Für den Anteil der privaten Nutzung des Autos ist ein Anteil von 9,6 Prozent vom Kaufpreis pro Jahr als Einkommen zu verbuchen.