Nein. Sie haben keinen Ehevertrag abgeschlossen, in Ihrem Fall gelten also die Regeln der Er­run­gen­schaftsbetei­ligung. Dieser Güterstand ist am meisten verbreitet.

Bei der Errungenschaftsbeteiligung gelten Erbschaften als Eigengut, der geerbte Betrag gehört also Ihnen persönlich. Das Gleiche gilt für Schenkungen und jenes Vermögen, das Sie im Zeitpunkt der Heirat besassen. Ihr persönliches Eigengut müssen Sie auch bei der Scheidung nicht mit dem Partner ­teilen.

Hälftig geteilt wird hingegen die Errungenschaft. Dazu gehört alles, was die Partner während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben, soweit es im Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden ist.   


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