Ja. Der gekaufte Stuhl war offensichtlich mangelhaft. Deshalb haben Sie gemäss ­Gesetz einen Anspruch auf Rückgabe gegen Erstattung des Preises – oder auf den Umtausch gegen einen einwandfreien Ersatz. Wenn sich der Verkäufer für die Variante Ersatz entscheidet, wie in Ihrem Fall, ­müssen Sie das akzeptieren.