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Anders wäre es, wenn Sie den finanziellen Zustupf nicht bemerkt hätten und so genannt «gutgläubig bereichert» wären. Dann hätten Sie den Betrag nur zurückgeben müssen, wenn Sie ihn noch besessen hätten. Wer nämlich Geld ausgibt, von dem er annimmt, es gehöre ihm, muss es nicht zurückerstatten.
Übrigens: Die Rückforderung der Bank verjährt ein Jahr, nachdem sie von der irrtümlichen Zahlung weiss, und in jedem Fall nach zehn Jahren.
ai
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