Ja. Wenn ein Kunde den Vertrag nicht einhält, entfällt Ihr Provisionsanspruch. Falls Sie die Provision bereits erhalten hätten, müssten Sie diese zurückzahlen. Ihr ­Arbeitgeber muss aber versuchen, die Leistung des Kunden durchzusetzen – etwa mit einer Betreibung. Etwas anderes gilt nur, wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag abgemacht wurde.