Nein. Als Eltern einer ­Partei sind Sie nicht verpflichtet auszusagen: Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen aber dennoch zur Verhandlung erscheinen. Dort wird das Gericht Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie nicht verpflichtet sind, etwas zu sagen.

Als Zeugen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Weg­spesen, Zeitaufwand oder einen allfälligen Verdienstausfall – auch wenn Sie nicht aussagen.