Ja. Der Arbeitgeber muss die Arbeit zwar möglichst so organisieren, dass Über­stunden vermieden werden können. Aber in Ausnahmesituationen dürfen längere ­Arbeitszeiten angeordnet werden – etwa wenn ein Auftrag genau auf einen bestimmten Termin hin ausgeführt sein muss. Das gilt auch für Lehrlinge. Allerdings dürfen unter 18-jährige Jugendliche höchstens neun Stunden pro Tag arbeiten. Und die tägliche Arbeitszeit muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Stunden liegen.

Überstunden müssen mit Freizeit oder einem Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent abgegolten werden.