Mobilfunkstrahlung gilt laut der Weltgesundheitsorganisation WHO als ­«möglicherweise krebserregend». Die langfristige Aus­wirkung auf die Gesundheit ist noch immer ungeklärt. In der Schweiz hält die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung fest, wie stark Mobilfunkantennen ins Gebäudeinnere strahlen dürfen. Ist der Grenzwert eingehalten, können sich Anwohner in der ­Regel nicht gegen den Bau von Mobilfunkantennen wehren.

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