Der Freiburger Milchverarbeiter Cremo hat von 2006 bis 2015 rund 91 Millionen Liter Milch falsch deklariert und dafür ungerechtfertigt Subventionen in der Höhe von 2,8 Millionen Franken bezogen. Dieses Geld muss er zurückerstatten. Das hat das Bundesgericht im Mai entschieden. 

Das Bundesamt für Landwirtschaft überwies Cremo für jeden Liter Milch 3 Rappen. Laut Vorschriften muss die Milch von Kühen stammen, die kein Silofutter gefressen haben. Und die Milch darf nicht pasteurisiert werden. Cremo pasteurisierte die Milch zwar nicht, behandelte sie aber mit einem anderen unerlaubten Verfahren – der Baktofugation. Dabei werden Bakterien durch Zentrifugieren aus der Milch entfernt. Behandelt ein Milchverarbeiter die Milch auf diese Weise, erhält er keine Siloverzichtszulage. 

Cremo ist kein Einzelfall. Das zeigen Zahlen des Bundes. Zwischen 2011 und 2018 bezogen weitere 14 Betriebe auf diese Weise ungerechtfertigt Subventionen. Sie erhielten bis 200 768 Franken. Die Namen der Betriebe will das Bundesamt nicht nennen.

Aargauer Milchverarbeiter rechnete falsch ab

Bekannt ist dagegen ein Fall aus dem letzten Jahr. Die Aargauer Milchgold Käse AG bezog zu Unrecht 1,1 Millionen Bundessubventionen. Dabei ging es um eine andere Subventionsform als bei Cremo. Bei der ­Verkäsungszulage erhalten Milchverarbeiter 15 Rappen pro Kilogramm Milch, wenn sie diese zu Käse verarbeiten. Dafür geben die Firmen in einer Datenbank die Menge der verarbeiteten Milch an. Und gegenüber den Bauern weisen sie aus, wie viel Milch sie bezogen haben. Im Normalfall müssten diese beiden Angaben identisch sein. Nicht so bei der Milchgold AG. Sie trug 7655 Tonnen Milch mehr in der Datenbank ein als auf den Abrechnungen der Bauern. Bei 15 Rappen pro Kilo Milch macht das 1,1 Millionen Franken. Das Unternehmen zahlte das Geld an das Bundesamt zurück. Die Busse belief sich auf 8000 Franken.