Nein. Das gesetzliche Schutz­alter liegt zwar bei 16 Jahren. Und wer mit ­einer unter 16-Jährigen eine ­sexuelle Handlung vornimmt, macht sich grundsätzlich strafbar. Das gilt aber dann nicht, wenn der Alters­unterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Die Beziehung Ihres ­Sohnes ist so gesehen unproblematisch.