Ja, wenn Sie am Arbeitsplatz über einen persön­lichen Computer mit Internetanschluss verfügen.

Das Gesetz sieht vor, dass Angestellte einen Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung haben. Das ist aber nicht wörtlich zu nehmen. Die Abrechnung muss nicht unbedingt auf einem Blatt Papier erfolgen, und sie muss auch nicht die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers tragen. Die Lohnabrechnung darf auch aus einem per E-Mail versandten Dokument bestehen, sofern der Betrieb dem einzelnen Angestellten die Möglichkeit gibt, das ­Dokument persönlich zu empfangen und auszu­drucken.