Leser fragen: Sind Marroni und Kastanien dasselbe?
Inhalt
K-Tipp 20/2011
25.11.2011
Letzte Aktualisierung:
29.11.2011
Was ist der Unterschied zwischen Kastanien und Marroni?
Marroni sind eine von vielen Kastaniensorten. Sie sind besonders gross und haben einen milderen Geschmack. Typisch für Marroni ist auch deren Herzform. Die anderen Kastaniensorten sind eher rund. Alle Kastaniensorten enthalten viele Kohlenhydrate und kaum Fett – ähnlich wie Kartoffeln und Getreide. Kastanienmehl ist glutenfrei und deshalb auch für Zöliakie-Betroffene geeignet.
Was ist der Unterschied zwischen Kastanien und Marroni?
Marroni sind eine von vielen Kastaniensorten. Sie sind besonders gross und haben einen milderen Geschmack. Typisch für Marroni ist auch deren Herzform. Die anderen Kastaniensorten sind eher rund. Alle Kastaniensorten enthalten viele Kohlenhydrate und kaum Fett – ähnlich wie Kartoffeln und Getreide. Kastanienmehl ist glutenfrei und deshalb auch für Zöliakie-Betroffene geeignet.
Die essbaren Kastaniensorten sind übrigens nicht verwandt mit den Rosskastanien, die bei uns häufig in Alleen und Pärken wachsen. Sie sehen zwar ähnlich aus und haben auch eine stachlige Schale. Doch Rosskastanien kann man nur zum Basteln oder als Tierfutter verwenden.
Mitte Dezember reisen wir mit unseren zwei Kindern mit dem Zug nach Venedig und zurück. Nun habe ich erfahren, dass die SBB die Auftragsgebühr für Auslandbillette, die am Schalter oder via Telefon gekauft werden, auf Fr. 10.– verdoppeln. Müssen wir für Hin- und Rückreise also Fr. 80.– zahlen?
Nein. Die Auftragsgebühr wird pro Person und Reise erhoben. Das heisst zwar: Bei einem Billett nach Venedig und zurück beträgt die Gebühr Fr. 10.– pro Person. Falls Ihre Kinder noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen Sie für die beiden keine Auftragsgebühr zahlen. Insgesamt zahlen Sie also für zwei Erwachsene und zwei Kinder Fr. 20.–. Übrigens: Wenn das Billett weniger als Fr. 25.– kostet, entfällt die Gebühr – bei Bestellungen via Internet ebenfalls.
Ein Wirt verlangte von mir einen Zuschlag von zwei Prozent, weil ich mit Kreditkarte bezahlen wollte. Darf er das? Und: Müsste er die Gäste nicht vorgängig informieren?
Ja, er darf. Dies aber nur, wenn der Wirt den Kunden vorgängig darüber informiert hat und der Gast damit auch einverstanden ist. Auf der Speise- und der Getränkekarte ist ein entsprechender Hinweis zwingend. Eine mögliche Formulierung ist: «Zuschlag bei Bezahlung mit Kreditkarte: 2 %».
Der K-Tipp schrieb, dass die Post refüsierte Spendenaufrufe unter Umständen vernichte. Wenn ich einen Bettelbrief refüsiere, frankiere ich ihn immer. Kann er trotzdem vernichtet werden?
Ja. Wenn die Spendenorganisation mit der Post vereinbart hat, dass diese die refüsierten Spendenaufrufe vernichten soll, werden sie auch vernichtet – ob frankiert oder nicht, spielt keine Rolle. Darum: Frankieren Sie Refusé-Sendungen nicht. Wenn Sie dem Absender etwas mitteilen wollen, stecken Sie die Mitteilung in ein neutrales Couvert.