Müssen Früh­pensionierte AHV-Beiträge auch auf Vorsorgeguthaben bezahlen?

«Seit kurzem bin ich (62) frühpensioniert. Ich habe noch ein Freizügigkeits- und zwei Säule-3a-Guthaben. Werden auch diese für die Berechnung der AHV-Beiträge heran­gezogen?»

Nein. Für die Berechnung der AHV-Beiträge von vorzeitig Pensionierten werden zwar Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Doch die Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben werden nicht als Vermögenswerte mitgezählt, solange sie noch nicht bezogen worden sind. Nicht mehr erwerbstätige Frauen und Männer müssen AHV-Beiträge übrigens bis zum ordentlichen Pensionsalter zahlen, also bis 64 respektive 65 Jahre.

Ist dieses Klima­schutz-Produkt eine gute Anlage?

«Vor einigen Jahren kaufte ich Dynamic Voncert auf den Von­tobel Klimaschutz Index. Momentan bin ich damit 50 Prozent im Minus. Soll ich an diesem Produkt festhalten?»

Sie gehen grosse Risiken ein. Denn das Geld fliesst nur in Aktien ausländischer Firmen, und dies ohne Währungs­absiche­rung. Zudem stellt ein solches Ein-Thema-Produkt eine eng beschränkte Auswahl aus dem gesamten Anlage-Universum dar. Das Gedeihen der Firmen in diesem Bereich hängt stark von unmöglich vorhersehbaren politischen Entscheiden ab. Sie sollten dieses Produkt deshalb höchstens als kleine Beimischung in einem grösseren Portefeuille halten.

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