Leser fragen, K-Tipp antwortet: Wieso hat es Chlor im Hahnenwasser?
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K-Tipp 07/2013
10.04.2013
«Mir fällt auf, dass unser Leitungswasser phasenweise nach Chlor riecht – ähnlich wie im Hallenbad. Das Trinkwasser ist eine Mischung von See-, Quell- und Grundwasser. Wieso wird – angeblich sehr sauberem – Wasser Chlor beigemischt?»
Grundwasser muss in der Schweiz in der Regel nicht behandelt werden. Denn es ist mikrobiologisch praktisch unbelastet und kann sofort konsumiert werden. Es hat sich auf natürliche Art selbs...
«Mir fällt auf, dass unser Leitungswasser phasenweise nach Chlor riecht – ähnlich wie im Hallenbad. Das Trinkwasser ist eine Mischung von See-, Quell- und Grundwasser. Wieso wird – angeblich sehr sauberem – Wasser Chlor beigemischt?»
Grundwasser muss in der Schweiz in der Regel nicht behandelt werden. Denn es ist mikrobiologisch praktisch unbelastet und kann sofort konsumiert werden. Es hat sich auf natürliche Art selbst gereinigt, weil es sehr lange im Boden war.
Anders ist es bei Quell- und Seewasser: Weil es etwa durch Niederschläge verschmutzt werden kann, muss es zwingend desinfiziert werden, bevor es ins Reservoir geleitet wird. Dies geschieht mit Chlordioxid. Je nach beigemischter Menge riechen Konsumenten diese Chlorierung. Das Trinkwasser ist trotzdem einwandfrei.
«Ich möchte Reka-Schecks verschicken – und zwar per Einschreiben. Nun hiess es am Postschalter, dass Reka-Schecks auch in einem eingeschriebenen Brief nicht versichert seien. Stimmt das?»
Nein. Reka-Schecks gelten bei der Post als sogenannte Valoren B – wie zum Beispiel Bargeld, Telefonkarten, Lose und Gutscheine. Für Valoren B in einem eingeschriebenen Brief haftet die Post bis zu einem Maximalbetrag von 500 Franken. Deshalb sollten Sie Reka-Schecks in höheren Beträgen auf mehrere Couverts verteilen.
«Ich brauche zum Backen unbehandelte Zitronenschalen. Muss ich zwingend Bio-Zitronen kaufen?»
Nicht zwingend. Grossverteiler bieten auch konventionell angebaute Zitrusfrüchte mit Schalen an, die sich zum Essen eignen. Sie sind nicht oder nur mit natürlichem Wachs behandelt worden und tragen einen entsprechenden Vermerk. Fehlt der Hinweis, sind sie vermutlich in einer Brühe aus Pilzhemmstoffen, Konservierungsmitteln und Wachs gebadet worden. So möchten die Produzenten verhindern, dass die Früchte schnell schimmeln.
Meine nächste Zahnbehandlung lasse ich in Österreich vornehmen. Sie wird mich rund 3000 Franken kosten. Erhalte ich die Mehrwertsteuer zurückerstattet?
Grundsätzlich gilt: Wer in Österreich oder Deutschland seine Zähne flicken oder Implantate einsetzen lässt, hat keinen Anspruch auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung. Erstellt der Zahnarzt jedoch ein künstliches Gebiss, können Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern. Voraussetzung ist laut Zollverwaltung, dass man den betreffenden Gegenstand bei der Einfuhr vorweist. Er darf also nicht, wie eine Zahnspange, mit dem Körper verbunden sein. Wichtig: Ist das im Ausland angefertigte Gebiss teurer als 300 Franken, verlangt der Schweizer Zoll bei der Einfuhr die inländische Mehrwertsteuer: 8 Prozent des Kaufpreises.