«Darf man Käserinde unbesorgt essen?»

Viele Käserinden enthalten das Antibiotikum Natamycin. Produzenten behandeln damit die Rinde von Käse, um Schimmel- und Hefepilze zu verhindern – eine legale Praxis. Die deutsche Konsumentenorganisation Foodwatch warnt jedoch: Das Antibiotikum wird als Medikament gegen Pilzkrankheiten verwendet. Deshalb könnten sich bei Menschen resistente Keime entwickeln. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, die Käserinde bis zu 5 Millimeter tief abzuschneiden und wegzuwerfen.   

«Ich benütze seit Jahren die Zahnpasta Colgate ‹Total Original›, die das umstrittene Desinfektions­mittel Triclosan enthält. Kann ich das Produkt trotzdem weiter verwenden?»

Triclosan ist in der EU seit knapp ­einem Jahr in gewissen Kosmetika verboten, etwa in Hautlotionen und Deosprays. Laut dem Schweizer Verein Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz steht Triclosan im Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören, Brustkrebs auszulösen und die Spermien zu schädigen. Zudem könne der Stoff ­Leber und Muskeln angreifen sowie Resistenzen gegen Antibiotika pro­vozieren.Triclosan ist bis zu einer Konzentration von 0,3 Prozent in Kosme­tika erlaubt. In der EU darf es weiterhin in Körperseife, Duschgels, Deosticks, Gesichtspuder, Schminke, Mundwasser und Zahnpasta eingesetzt werden. Eine Liste mit triclosanhaltigen Kosmetikartikeln gibts unter www.aefu.ch.

«Seit Anfang Jahr erhalte ich den K-Tipp in Folie verpackt. Das stört mich. Vom K-Tipp hätte ich erwartet, dass er sich für ein umweltschonendere Variante entscheidet.»

Die Folierung war eine Folge zunehmender Reklamationen, dass die Zeitschrift verschmutzt oder beschädigt im Briefkasten landet. Bei der Auswahl der Folie wurde der Umweltaspekt berücksichtigt: Die verwendete Polyethylenfolie schneidet im Ökovergleich gleich gut ab wie Hüllen aus Recyclingpapier, schützt aber die Zeitschrift auf dem Postweg besser vor einer Beschädigung. 

«Wie finde ich heraus, für welche Medikamente es ein Generikum gibt?»

Unter Mymedi.ch gibts zahlreiche Infos zu den einzelnen Produkten – wie auch zu den Original-Medikamenten.

Unter Bag.admin.ch sind auf der Spezialitätenliste des Bundes alle Medikamente aufgeführt, die von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Wer wissen will, ob ein bestimmtes Präparat kassenpflichtig ist, kann nach Namen, Hersteller oder Wirkstoff suchen. Die Packungsbeilagen zu den Medikamenten findet man unter Kompendium.ch