Netzteil immer angeschlossen: «Braucht das Strom?»

«Meine Kinder lassen das Handy-Netzteil immer in der Steckdose – auch wenn sie ihr Gerät nicht aufladen. Braucht das unnötig Strom?»

Ja. Handy-Netzteile brauchen auch im «Leerlauf» Strom – wie jedes andere Elektrogerät im Standby-Betrieb auch. Deshalb sollte man das Netzteil nach dem Laden aus der Steckdose ziehen – das spart Geld und schont die Umwelt. Zudem ist es sicherer, denn überhitzte Netzteile können Brände auslösen. 

«Ich koche jeweils am Abend und wärme die Reste am nächsten Tag in der Mikrowelle zum Zmittag auf. Arbeitskollegen meinten, dies sei ungesund. Stimmt das?»

Nein, laut der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung ist das nicht ungesund. Wichtig: Gekochte Speisen sollte man innerhalb von zwei Stunden in den Kühlschrank stellen. Sonst vermehren sich darin die Bakterien schnell. Die Essensreste sollten mit sauberem Besteck gefasst und in sauberen Behältern aufbewahrt werden.

«Ich ernähre mich seit Jahren vegetarisch. Kürzlich habe ich gelesen, dass in einigen Käsesorten tierisches Lab verwendet wird. Wie kann ich herausfinden, wo das der Fall ist?»

Lab ist ein Hilfsstoff, der beim Verarbeiten von Käse verwendet wird. Er muss nicht deklariert werden. Als Faustregel gilt: Frischkäse und viele Weichkäse sind mit mikrobiellem Lab hergestellt, das aus einem Pilz gewonnen wird. Länger gelagerte Halbhart- und Hartkäse werden dagegen fast immer mit tierischem Lab hergestellt.

Auf www.switzerland-cheese.ch lassen sich die Sorten abrufen, die mit mikrobiellem Lab produziert werden: «Käsesuche» anklicken und dann «mikrobielles Lab» ankreuzen. 

«Einigen Zeitungen und Zeitschriften sind ab und zu Müsterchen von Cremes oder Parfüms beigeheftet. Sind solche Gratismuster in der Altpapierverwertung ein Problem?»

Ja. Laut Patrik Geisselhardt, Geschäftsführer des Verbandes Swiss Recycling, können diese Creme- und Parfüm-Müsterchen die Qualität des Recyclingprodukts massiv beeinträchtigen. Daher sollte man sie aus den Zeitungen entfernen, bevor diese zum Altpapier gelegt werden. 

«Welche Menge an Benzin und Diesel darf ich in dafür vorgesehenen Metallkanistern im Keller eines Mehrfamilienhauses einlagern?»

Die Vorschriften der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit lauten so: Grundsätzlich dürfen in einem geschlossenen Raum ohne zusätzliche Sicherheitsmassnahmen höchstens 25 Liter an brennbarer Flüssigkeit, also auch Benzin oder Diesel, gelagert werden.

Das gilt nur, wenn der Raum hinreichend belüftet ist. Ein offenes Kellerfenster allein reicht nicht. Nötig ist ein Belüftungssystem mit einem Luftwechsler und einem Absauger in Bodennähe – denn Benzindämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich am Boden an.

Sofern sich in Bodennähe spezielle Lüftungsschlitze befinden, darf man maximal 25 Liter brennbare Flüssigkeit auch in einem Gartenhäuschen oder in einer oberirdischen Garage lagern.

Für Mengen bis zu 100 Litern gibt es zusätzliche Vorschriften. Dann braucht es zum Beispiel einen Spezialschrank zur Lagerung und eine Auffangwanne.