Nein. Bei Obligationen unterliegen nur Zinserträge der Einkommenssteuer. Die Bank hat Ihnen aber keine Zinsen, sondern einen Teil der An­leihe zurückgezahlt. Die Rückzahlung hätte bereits 2011 erfolgen ­müssen. In der Steuererklärung 2017 müssen Sie ­diesen Betrag im Wertschriftenverzeichnis nicht separat auf­führen, sondern nur die gesamten Vermögenswerte per Ende Jahr.