Es kommt auf die Versicherung an, die der Betrieb ­abgeschlossen hat. Je nach ­Police ist die Krankheit so lange versichert, bis das ­Arbeitsverhältnis abgelaufen ist oder man wieder ­gesund ist. Die meisten ­Gesellschaften zahlen Taggelder, bis man die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat. Verlangen Sie von Ihrem Betrieb die Vertragsbedingungen.