Grundversicherte können im Spital den Arzt nicht wählen und müssen sich mit einem Mehrbettzimmer zufriedengeben. 

Mit einer privaten oder halbprivaten Spitalversicherung bezahlt der Patient hingegen für die freie Arztwahl und das Liegen im «privaten» Einbett- oder «halbprivaten» Zweibettzimmer. ­Einige Kassen ­bieten auch Zwischenlösungen an (siehe Kasten). Spital-Zusatzversicherungen sind frei­willig – von beid...