Es kommt darauf an. Ei­nige Versicherungen sehen vor, dass ein Arzt vor der Buchung bescheinigen muss, ob man reisefähig ist. Kommt man dieser Verpflichtung nach, sind die Annullierungskosten gedeckt, falls sich das Leiden vor der Abreise wider ­Erwarten verschlimmern sollte. Überprüfen Sie daher unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen auf allfällige Einschränkungen des Versicherungsschutzes.