Das Bundesamt für Veterinärwesen schreibt auf seiner Homepage: «Kaninchen mögen es nicht, geknuddelt zu werden. Sie erstarren dabei vor Schreck oder kratzen und beissen.»

So ein Kaninchen hatten wir bis vor einem Monat. Wir nannten es Moses. Leider setzten wir uns über die Warnungen des Bundesamts hinweg und knuddelten es, am liebsten abends, vor der Glotze. Das Tier erstarrte zwar nicht, aber Moses frass nichts mehr.

Mir eiskaltem Gefühlsklotz machte das ­wenig aus. Nicht aber meiner Tochter. Sie rannte jeden Morgen durch unser Schlaf­zimmer zum Balkon und wog das Kaninchen. Dann heulte sie während des Frühstücks.

Früher liess man ein krankes Tier sterben. Heute geht man dreimal zum Tierarzt und spritzt Flüssignahrung in das Kaninchen.

Der Brei war grünlich und stank wie faule Eier. Moses mochte ihn nicht. Irgendwann musste ich mich auf das Bett meiner Tochter setzen und ihr erklären, dass Moses nun eine andere Spritze benötigt.

Alles in allem kosteten uns die Wieder­belebungsmassnahmen über 1000 Franken. Nach der letzten Rechnung japste ich nach Luft. Vor allem wegen des Postens «Rechnungsgebühr Fr. 6.–». Ich schrieb der Tier­ärztin und wollte wissen, was es mit diesen 6 Franken auf sich habe.

Die Frau Dr. med. vet. schrieb am gleichen Tag zurück: «Wir erheben eine Rechnungsgebühr als Gebühr für die Rechnungsstellung.»

Ein Kaninchen haben wir jetzt nicht mehr. Das Tier hat die Letzte Ölung erhalten – und die Tierärztin eine letzte Einzahlung. Abzüglich 6 Franken, die ich als Einzahlungsgebühr erhoben habe.