Wenn ein Partner stirbt, sind Konkubinatspaare wesentlich schlechter abgesichert als Verheiratete. Diese erhalten beim Tod des Partners zum Beispiel eine Witwer- oder Witwen­rente der AHV, bei der Pen­sionskasse sind Leistungen wie Hinterlassenenrenten gesetzlich vorgesehen.

Ehepartner müssen auch weniger zahlen: Bei Ver­heirateten entfällt die Erbschaftsteuer. Konkubinatspartner von Verstorbenen hingegen müssen in den meisten Kantonen ­einen ­erhe...