Kaum Rabatz trotz Hund und Katz
Verantwortungsbewusste Hunde- und Katzenhalter nehmen das Tierwohl ernst. Sie blenden aber auch die Bedürfnisse ihrer Nachbarn nicht aus und bieten Hand zur Konfliktprävention.
Inhalt
Haus & Garten 1/2005
05.01.2005
Gery Schwager
Rund 1,3 Millionen Katzen und 450 000 Hunde leben in der Schweiz. Doch längst nicht alle werden optimal gehalten, wie Zoologin Eva Waiblinger von der Fachstelle Heimtiere beim Schweizer Tierschutz (STS) immer wieder feststellt.
So müssten Hunde zum Beispiel oft viel zu lange allein in der Wohnung ausharren, weil Herrchen oder Frauchen sie nicht an den Arbeitsplatz mitnehmen darf. «Und manche Stadtkatze bleibt selbst bei grösster Hitze oder Dauerregen den ganzen Tag ausgesperrt...
Rund 1,3 Millionen Katzen und 450 000 Hunde leben in der Schweiz. Doch längst nicht alle werden optimal gehalten, wie Zoologin Eva Waiblinger von der Fachstelle Heimtiere beim Schweizer Tierschutz (STS) immer wieder feststellt.
So müssten Hunde zum Beispiel oft viel zu lange allein in der Wohnung ausharren, weil Herrchen oder Frauchen sie nicht an den Arbeitsplatz mitnehmen darf. «Und manche Stadtkatze bleibt selbst bei grösster Hitze oder Dauerregen den ganzen Tag ausgesperrt, weil ihren Besitzern der Einbau eines Katzentörchens zu teuer ist», kritisiert Waiblinger.
Für die Tiere ist das ein Stress. Der Hund beginnt zu bellen, die Katze «macht» in den Garten statt ins Katzenklo - was wiederum Nachbarn auf die Palme bringen und den Hausfrieden gefährden kann. Mancher Vermieter zieht es da vor, das Halten von Hunden und Katzen von vornherein, das heisst im Mietvertrag, zu verbieten.
«Wertvolle Begleiter von Stadtmenschen»
Das ist zulässig. Für «exotische» Tierarten wie Papageien, Schlangen und Giftspinnen brauchts gar immer die ausdrückliche Bewilligung des Vermieters - und oft auch des kantonalen Veterinäramts. Einzig Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen nicht verboten werden - jedenfalls solange sie zahlenmässig im Rahmen bleiben und zu keinen Klagen Anlass geben.
Doch auch mit Hund und Katz lässt sichs gut zusammenleben. «Sie bringen ein Stück Natur direkt ins Wohnzimmer und sind deshalb sehr wertvolle und sinnvolle Begleiter von Stadtmenschen», unterstreicht Dennis C. Turner, Tierpsychologe und Präsident des Instituts für interdisziplinäre Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung (IEMT). Wie Waiblinger stellt aber auch Turner klar, dass Hunde- und Katzenhalter gewisse Anforderungen zu erfüllen haben, damit sich das Zusammenleben unter einem Dach für Mensch und Tier unverkrampft entwickeln kann.
Zunächst einmal sollten sie ihre Wohnung «vierbeinergerecht» ausrüsten. Hunde sind da recht anspruchslos. Neben Wasser- und Fressnapf brauchen sie eigentlich bloss einen ruhigen Liegeplatz mit Korb oder Decke. Und wie die meisten Heimtiere mögen sie glatte Böden nicht besonders, weil sie darauf ausrutschen können.
Je zufriedener das Tier, desto weniger Ärger mit Nachbarn
Die Grösse der Wohnung spielt für Hunde dagegen eine untergeordnete Rolle. Zentral ist vielmehr, dass sie täglich mindestens drei- bis viermal Auslauf haben. «Für Hundehalter ist es darum wichtig, nahe vom Grünen zu wohnen», so Eva Waiblinger.
Katzen sind punkto Wohnung weniger bescheiden. Mit einem Dasein als reiner «Stubentiger» findet sich die Katze nur dann ab, wenn sie von klein auf nichts anderes kennt. Ist sie zudem umgeben von anderen Katzen aufgewachsen, fühlt sie sich später als Einzelkämpferin nicht wohl.
Als Faustregel für die Wohnungsgrösse gilt: pro Katze mindestens ein Zimmer. Wichtiger als die Fläche ist laut Waiblinger indes die räumliche Ausgestaltung: «Man sollte Katzen mehrere weiche, geschützte Schlafplätze anbieten, aber auch bequeme, hoch gelegene Aussichts- und Ruheplätze, etwa auf dem Büchergestell.»
Daneben brauchts Wassergeschirr, Futternapf und - in einem anderen Raum - Kotkiste. Insbesondere für Stubenkatzen sind zudem Kletter- und Kratzbaum, Katzengras sowie Spielzeug aller Art (von der Fellmaus über Schnüre und Seidenpapier bis hin zu Kartonschachteln) unverzichtbar.
Waiblinger erinnert schliesslich daran, dass auch Heimtiere schwer erkranken können, wenn in einer Wohnung geraucht wird. Und sie rät, beim Pflanzenkauf abzuklären, ob das Grün für Hund oder Katze ungiftig ist.
Wer all das beherzigt, schafft seinem Vierbeiner ein gutes Heim. Und ein zufriedener Vierbeiner stört in der Regel auch die Nachbarn weniger.
Probleme kanns aber trotzdem geben. Dann zum Beispiel, wenn der Hund wegen ungenügender Erziehung nicht gehorcht, im und ums Haus nicht an der Leine geht und erst noch ungehindert bellen darf. Oder wenn die Katze nicht kastriert ist und Anwohner mit ihrem Brunstlärm immer wieder aus dem Schlaf reisst.
Dennis C. Turner appelliert deshalb an Hunde- und Katzenhalter, Bedürfnisse von Nachbarn und Auflagen des Vermieters unbedingt zu respektieren. Und vehement rät er zum Abschluss der auch vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband empfohlenen «Vereinbarung über die Heimtierhaltung» (zu beziehen unter www.iemt.ch/de/projekte/ default.cfm).
Als Anhang zum Mietvertrag soll die vom IEMT konzipierte Vereinbarung Konflikten zwischen Tierhaltern, Nachbarn und Vermietern vorbeugen. Dasselbe Ziel verfolgt übrigens auch die «Heimtierordnung» des Hausbesitzer-Vereins Basel (zu beziehen unter www.hbv.ch).
Halter mit beschränkter Haftung
Wer ein Haustier hält, haftet prinzipiell für Schäden, die dieses verursacht. So steht es im Gesetz. Tierhalter sind deshalb gut beraten, eine Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen, welche die Kosten im Schadenfall übernimmt. Allerdings: Hat ein Halter seine Aufsichtspflicht grobfahrlässig verletzt, muss er einen Teil dieser Kosten selber tragen.
Keine Haftung trifft Tierhalter, wenn sie nachweisen können, dass sie «alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet» haben (Art. 56 OR). Das ist insbesondere bei Katzen von Belang, denen freies Herumstreunen ja nicht verboten ist. Richten sie dabei Schäden an, sind die Halter nicht haftbar. Denn sie müssen ihr Büsi «auf freier Wildbahn» nicht beaufsichtigen.
INTERNET-ADRESSEN
Infos, Ratgeber und Merkblätter zum Thema Heimtierhaltung in Mietwohnungen gibts unter
- www.tierschutz.com
- www.iemt.ch
- www.mieterverband.ch/
THEMA/Tipps/Tierhaltung. html