Ja. Eine Niederlassungsbewilligung erlischt mit der Abmeldung ins Ausland. Oder nach Ablauf von sechs Monaten, wenn ein Ausländer die Schweiz verlässt, ohne sich abzumelden. 

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz wegen eines Arbeitseinsatzes für Ihren Arbeitgeber – oder auch etwa wegen eines Sprachaufenthalts – vorübergehend ins Ausland, können Sie aber vor Ablauf der sechsmonatigen Frist beim kantonalen Migra­tionsamt ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung einreichen. So kann Ihre Niederlassungsbewilligung bis höchstens vier Jahre ab Ihrer Ausreise aufrechterhalten werden.