Nein. Der Ersatz von Zählern gehört zum Unterhalt einer Immobilie. Unterhaltskosten dürfen Sie den Mietern nicht als Nebenkosten belasten, weil der Unterhalt mit dem Mietzins bezahlt wird. Nur eigentliche Betriebskosten wie Strom, Wasser, Abfallentsorgung usw. ­können Sie als Nebenkosten ­separat zum Mietzins ver­langen.