Nicht sofort. Als einzige Erbin Ihrer Mutter sind Sie die alleinige Eigentümerin des Schuldbriefs. Als Eigentümerin könnten Sie beim Grundbuchamt zwar die Löschung des Schuldbriefs verlangen. Dazu müssen Sie aber das Dokument vorlegen. Da Sie den Schuldbrief nicht mehr finden, müssen Sie ihn zuvor beim Gericht für kraftlos erklären lassen. Das Grundbuchamt löscht ihn erst danach aus dem Grundbuch.