Grundsätzlich darf das ­Arbeitspensum so gross sein, wie es Ihr Gesundheitszustand erlaubt. Die IV schreibt Ihnen nichts vor. Selbst wenn Sie eine ganze IV-Rente beziehen, dürfen Sie noch einer ­Arbeit nachgehen.

Wenn Sie allerdings zu viel verdienen, darf die IV Ihre Rente kürzen. Die Grenze ist von Person zu Person unterschiedlich. Die IV vergleicht das Einkommen, das Sie als Gesunder erreichen könnten, mit dem effektiven Einkommen als Invalider und legt gestützt darauf den Invaliditätsgrad und entsprechend die Rente fest. Fragen Sie Ihre IV-Stelle, wie hoch Ihr Nebenverdienst sein darf, ohne dass die Rente gekürzt wird.