Nein. Sinn und Zweck der Probezeit besteht darin, zu prüfen, ob sich jemand für einen bestimmten Arbeitsplatz eignet. Nach der Lehre ist das nicht mehr nötig. Nach drei Jahren kennt jeder Betrieb die Stärken und Schwächen eines Angestellten. Eine Probezeit mit siebentägiger Kündigungsfrist im neuen Vertrag ist deshalb rechtlich unwirksam. Sie können den Ihnen unterbreiteten Arbeitsvertrag ohne weiteres unterzeichnen. Eine zweite Probezeit zwischen gleichen Parteien wäre nur erlaubt, wenn ein Arbeitnehmer eine ganz andere Funk­tion übernimmt oder nach einem längeren Unterbruch an seine frühere Wirkungs­stätte zurückkehrt.