Ja – besonders nach einem schlechten Börsenjahr wie 2018. Der Begriff besagt: Der Fonds­manager erhält keinen Bonus, wenn er lediglich die Verluste des Vor­jahres wettmacht. Eine erfolgs­abhängige Prämie gibt es erst, wenn der alte Rekordstand – die «Hochwassermarke», auf Englisch «High Water Mark» – überschritten wird.

Ein Beispiel: Aus anvertrauten 500000 Franken macht der ­Fondsmanager im ersten Jahr 510000 Franken. Er nimmt dafür eine Erfolgsprämie.  Beträgt diese 5 Prozent des Wertzuwachses, be­lastet er dem Anleger 500 Franken.

Im zweiten Jahr sinkt das Vermögen auf 480000 Franken. Im dritten Jahr steigt es wieder auf 510000 Franken. Nun muss der Anleger keine leistungs­abhängige Gebühr zahlen. Erst wenn die alte Marke im vierten oder im fünften Jahr übertroffen wird, verdient der Geldverwalter wieder eine Erfolgsprämie.