Mein ältester Bruder ist vor einiger Zeit verstorben. Ein Jahr vor seinem Tod hat er zum zweiten Mal geheiratet. Aus erster Ehe hatte er zwei Kinder. Meine Mutter lebt noch, sie ist bald 96 Jahre alt. Ist die zweite Ehefrau im Falle des Todes meiner Mutter erbberechtigt? Und wie verhält es sich mit den Kindern aus erster Ehe?<br />
Inhalt
K-Geld 6/2004
15.12.2004
Die Schwiegertochter Ihrer Mutter ist nicht gesetzlich erbberechtigt. Ihre Mutter könnte sie jedoch in einem Testament ausdrücklich zur Erbin machen. Die Kinder Ihres Bruders hingegen sind erbberechtigt, denn sie treten an dessen Stelle. Sie sind also gesetzliche Erben und haben auch im Falle eines Testaments Anspruch auf den Pflichtteil.
Wenn Ihre Mutter gewisse Personen stärker begünstigen will, sollte sie ein Testament aufsetzen. Dies kann sie handschriftlich mit vollem Datum und vollem Namen oder offiziell beglaubigt machen.
(stm)
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