Die Schwiegertochter Ihrer Mutter ist nicht gesetzlich erbberechtigt. Ihre Mutter könnte sie jedoch in einem Testament ausdrücklich zur Erbin machen. Die Kinder Ihres Bruders hingegen sind erbberechtigt, denn sie treten an dessen Stelle. Sie sind also gesetzliche Erben und haben auch im Falle eines Testaments Anspruch auf den Pflichtteil.

Wenn Ihre Mutter gewisse Personen stärker begünstigen will, sollte sie ein Testament aufsetzen. Dies kann sie handschriftlich mit vollem Datum und vollem Namen oder offiziell beglaubigt machen.

(stm)