Vor 15 Jahren ver­ständigten sich die meisten Schweizer auf Distanz per Telefon, Fax oder Briefpost. Es galt das Brief- und Telefon­geheimnis: Die Behörden durften Briefe nur öffnen und Telefone nur abhören, wenn ein Gericht einen ­Antrag der Staatsanwaltschaft gutgeheissen hatte. Das setzte ein Strafverfahren voraus und somit einen dringenden Tatverdacht gegen einen Bürger.



Heute, im Zeitalter der elektronischen Post, sind die Unternehmen, die...