Ja, das ist üblich. Wird eine Hypothek auf eine Immobilie zurückgezahlt, so ist der vorhandene Schuldbrief nun nicht mehr belehnt. Diesen Schuldbrief kann der Eigentümer der Liegenschaft immer wieder für die Aufnahme einer Hypothek verwenden (K-Geld 5/2014). Er kann ihn aber auch beim ­zuständigen Grundbuchamt ­löschen lassen – gegen eine ­Gebühr.

Beim Verkauf einer Liegenschaft ist es die Regel, dass der Verkäufer die bestehenden Schuldbriefe dem Käufer ­weitergibt. So spart auch der Käufer, weil er keine neuen Schuldbriefe über den betreffenden Betrag errichten lassen muss.