Die Rechtslage ist klar: Händler haften zwei Jahre lang für Mängel am Produkt. Der von ihnen verkaufte Artikel muss leisten, was er verspricht. Und wer für etwas wirbt, darf die Garantie nicht im Kleingedruckten einschränken. Trotzdem berichten K-Tipp-Leser immer wieder von Verkäufern, die sich während der Garantiezeit vor kostenlosen Reparaturen drücken. 

Garantie verweigert: «Ich war baff»

Das erle...