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saldo 4/2003
05.03.2003
Nein. Ihre Garantie sieht nur die kostenlose Reparatur des PCs vor. Anspruch auf ein Ersatzgerät haben Sie nur, wenn dies in der Garantieurkunde vorgesehen ist. Trotzdem können Sie verlangen, dass der PC innerhalb einer bestimmten Zeit repariert wird. Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist und teilen Sie ihm schriftlich mit, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, falls der Termin nicht eingehalten wird.
Auch ohne vertragliche Garantie stehen Kunden nicht rechtlos da. Das Gesetz sieht im ersten Jahr je nach Schwere des Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadenersatz oder eine Preisreduktion vor.
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Auch ohne vertragliche Garantie stehen Kunden nicht rechtlos da. Das Gesetz sieht im ersten Jahr je nach Schwere des Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadenersatz oder eine Preisreduktion vor.
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