Wer seinen Festnetzanschluss samt Rufnummer zu Cablecom zügelt, zahlt die Gebühr für den Festnetzanschluss eine Zeit lang doppelt. Ein wechselnder Swisscom-Kunde zum Beispiel muss ­einen Monat lang sowohl bei Swisscom wie auch bei Cablecom angemeldet sein – aus technischen Gründen, sagt Cablecom.

Wer die doppelte Gebühr nicht zahlen will, kann eine Gutschrift verlangen: Laut Cablecom können die Kunden die Kündigungsbestätigung des bisherigen Telekom­unternehmens an Cablecom einsenden und erhalten dann auf der nächsten Rechnung eine Gutschrift von 50 Franken.