Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist in allen ­Kantonen steuerpflichtig. Doch wer den ganzen Verkaufserlös gleich wieder in ein ­neues Haus oder in eine neue ­Eigentumswohnung ­investiert, muss nichts zahlen – ­s­ofern er darin wohnt. Die Grundstückgewinnsteuer wird erst fällig, wenn ein ­Verkauf ohne ­Ersatzbeschaffung erfolgt. 

Doch die von den Behörden eingeräumte Zeit zwischen Verkauf und Kauf ist begr...