Der 55-jährige Mann war seit 1981 bei einem Elektronikunternehmen im Kanton Zürich angestellt. Er arbeitete als Hilfsarbeiter in der Produktion. Im ­August 2016 erhielt er die Kündigung. Danach verlangte er vom Betrieb noch 8500 Franken für zu Unrecht ge­kürzte Gratifikationen. 

Der ehemalige Hilfsarbeiter erscheint vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Dielsdorf in Begleitung seines Anwalts. Dieser begründet den eingeklagten Betrag so:...